Datenschutzinformation

Ihre Daten sind uns wichtig!

Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Sie ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Keine Datenerhebung auf der Webpage

Im Rahmen des Besuchs auf dieser Webpage werden automatisch keine personenbezogenen Daten – auch nicht via Cookies oder dergleichen – ermittelt.

Datenschutz: die Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen

Wenn Sie jedoch einen Kommentar auf unserer Website hinterlassen, können Sie sich dafür entscheiden, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Website in Cookies zu speichern. Diese dienen Ihrer Bequemlichkeit, damit Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen, wenn Sie einen anderen Kommentar hinterlassen. Diese Cookies haben eine Laufzeit von einem Jahr.

Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen.

Anträge zu Betroffenenrechten

Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht oder bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen.

Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.